Save Fliegen

Sicher Fliegen 2024: Deutschland übernimmt neue EU-Drohnenregelungen und passt nationale Bestimmungen an.

Heute geht es um das Thema „sicher fliegen“ und die spezifischen Änderungen der Drohnenregelungen in Deutschland bzw. der EU, die Änderungen treten ab dem 01.01.2024 in Kraft. Dieser Beitrag richtet sich an Unternehmen, die Interesse an Drohnenaufnahmen haben oder sich über dieses Thema informieren möchten.


Die Drohnenregelungen werden immer den technologischen Sicherheitsanforderungen sowie Entwicklungen angepasst. Deshalb sollte sich jeder, der Drohnen für z.B. Film/Foto zum Einsatz bringt, immer über die neuesten Vorschriften informieren. Ganz besonders Dienstleister im gewerblichen Business Bereich schon im Interesse ihrer Kunden. Dies kann jeder beim Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und der EASA = European Union Aviation Safety Agency. 

Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Für Deutschland gelten also EU-Regeln. Diese werden ergänzt durch die nationalen Bestimmungen und an dieser Stelle kann jedes Bundesland noch zusätzlich seine eigenen zusätzlichen Auflagen erlassen. Die Regeln sind dennoch auch von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich. Belgien ist da wieder anders aufgestellt wie Deutschland.😤 
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können diese Verordnung im eigenen Land mit ihren eigenen Vorgaben versehen. Diese dürfen nur nicht im Widerspruch zu den EU-Regeln stehen.


Diese Regelungen umfassen die Kategorisierung von Drohnen:
Drohnen wurden in drei Kategorien eingeteilt: ‚offen‘ - ‚spezifisch‘ und ‚zertifiziert‘. Das Ganze basiert u.a. auf dem Risiko, das die Drohne mit sich bringt, das Gewicht.

Registrierungspflicht: Drohnenbetreiber müssen sich bei dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, und ihre Identität (die e-ID (UAS-Betreiber-Nummer) physisch an der Drohne anbringen sowie zusätzlich auch in das Fernidentifizierungssystem laden. Die Remote Identification, kurz Remote-ID, ist ein System, das es ermöglicht, die Identität und den Standort einer Drohne in Echtzeit zu bestimmen. So werden Luftverkehrsteilnehmer wie etwa Hubschrauber frühzeitig auf die Drohne aufmerksam. Der Drohnenpilot unterliegt immer der Ausweichspflicht.

Der EU-Drohnenführerschein ist in zwei Stufen unterteilt:
1. EU-Kompetenznachweis A1/A3: Dieser Nachweis kann komplett online mit einem kurzen Online-Training und Test auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamts (LBA) erworben werden.

2. Fernpiloten-Zeugnis A2: Um dieses Zeugnis zu erhalten, müssen Fernpiloten die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Abschluss des EU-Kompetenznachweises A1/A3 
  • Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)
  • Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A2


Wir als Werbeagentur z.B. erhalten von der Luftfahrtbehörde aufgrund des Fernpilotenzeugnisses einen erweiterten Genehmigungsumfang für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtzeugsystemen und können so bei dem Einsatz für Kundenaufträge professionell und sicher in die Umsetzung gehen.

Worauf beziehen sich solche Genehmigungen? 
Bahnanlagen, Menschenansammlungen (unbeteiligte Personen), Wohngebiete, Bundesstraßen, Wasserstraßen u.v.m.

Sofern ein Drohnenpilot unbekanntes Gebiet befliegt, muss er sich informieren. dipul ist so eine digitale Plattform vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dieses Tool zeigt die Flugbeschränkungsgebiete an. Hier ein Auszug, was alles in einem Flug berücksichtigt werden muss! Flughäfen, Flugplätze, Kontrollzonen, Bundesautobahnen, Bahnanlagen, Einrichtungen und Behörden, Stromleitungen, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Kraftwerke, Militärzonen. Hier ist Schluss, sonst fragt sich jeder: „Ja wo kann man denn überhaupt noch fliegen?“😉 

Drohnenklassen in Bezug auf Gewichtszulassungen.
Die EASA hat sechs Klassen ins Leben gerufen. C0 bis C6, die relevanten Klassen für Foto/Video Luftaufnahmen betreffen i.d.R. C1 & C2 Drohnen.

Die Kategorisierung von Drohnen gemäß der EU-Drohnenverordnung beinhaltet verschiedene Anforderungen und Betriebsbeschränkungen.
Klasse C0: Drohnen unter 250 Gramm
Klasse C1: Drohnen von 250 Gramm bis 900 Gramm
Klasse C2: Drohnen von 900 Gramm bis 4 Kilogramm
Klasse C3: Drohnen von 4 Kilogramm bis 25 Kilogramm
Die Klassen C0, C1, C2 und C3 sind entsprechend den erlaubten Aktivitäten für jede Klasse konzipiert.

Maximale Flughöhe und Sichtflug: In der Regel ist der Drohnenflug auf eine maximale Höhe von 120 Metern beschränkt, und der Drohnenpilot muss die Drohne immer im Sichtbereich = VLOS (Visual Line of Sight) halten, es sei denn ein Spotter übernimmt den Sichtkontakt zur Drohne.

Versicherungspflicht: In Deutschland besteht für Drohnen eine Haftpflichtversicherungspflicht, um Schäden zu decken, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden könnten. 3 - 10 Mio. machen Sinn.

Nachtflüge: Drohnen müssen bei Nachtflügen mit einer vorgegebenen Zusatzbeleuchtung ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass sie für andere Luftverkehrsteilnehmer und Personen am Boden sichtbar sind. Wichtig ist auch, dass die gesamte Beleuchtung so gestaltet ist, dass die Position und Bewegungsrichtung der Drohne deutlich erkennbar ist.

Datenschutz und Privatsphäre: Drohnenbetreiber müssen Datenschutzgesetze beachten, logisch. Bedarf keiner weiteren Erklärung.


Es gibt noch viele weitere wichtige Informationen, das würde aber den Rahmen sprengen. Haben Sie also Bedarf bezüglich Drohnenaufnahmen, so suchen Sie sich also einen guten Dienstleister und stellen Sie ihm ein paar Fragen. Sie wissen jetzt ja welche und Sie werden schnell feststellen, wie gut dieser aufgestellt ist oder Sie kontaktieren uns direkt.


Dieser Beitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften können sich jederzeit ändern. 
Für aktuelle und auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Rechtsberatung empfehlen wir, sich an eine qualifizierte, entsprechend autorisierte Stelle zu wenden, wie die EASA oder die zuständigen Luftfahrtbehörden.

 

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistung erfahren, so schreiben Sie uns eine E-Mail oder greifen Sie direkt zum Telefon. Ich freue mich auf Ihren Anruf.